250 W oder 750 W: was die Verordnung sagt
Das ist die Frage, die über alles Weitere entscheidet, und zugleich die am häufigsten missverstandene. Auf dem Kit-Markt bezeichnen „250 W" und „750 W" keine zwei Komfortstufen: Sie bezeichnen zwei Fahrzeugkategorien, mit zwei unterschiedlichen Rechtsregimen.
Die kumulativen Bedingungen
Ein Pedelec erfüllt nach europäischem Recht drei Bedingungen gleichzeitig:
Eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W
Das ist ein Merkmal des Motors, auf seinem Typenschild vermerkt. Es lässt sich nicht über ein Display einstellen.
Eine Unterstützung, die abnimmt und bei 25 km/h abschaltet
Darüber hinaus darf der Motor nicht mehr helfen. Der Fahrer kann selbstverständlich durch Treten oder bergab schneller werden.
Eine Unterstützung, die nur beim Treten funktioniert
Ein Gasgriff, der das Fahrrad ohne Treten bewegt, führt das Fahrzeug aus der Kategorie heraus, selbst bei geringer Leistung.
Diese drei Punkte sind kumulativ. Es genügt, dass einer davon fehlt, damit das Fahrzeug die Kategorie wechselt — und das ist keine Frage der Nutzung oder Absicht, sondern der Merkmale.
Wo jeder Bafang-Motor steht
| Motor | Nennleistung | Bleibt ein Pedelec |
|---|---|---|
| BBS01B (250-W-Version) | 250 W | Ja, sofern die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet |
| BBS01B (350-W-Version) | 350 W | Nein |
| BBS02B | 500 bis 750 W | Nein |
| BBSHD | 1000 W | Nein |
Nur ein Modell im Katalog, und nur eine seiner Versionen, bleibt im rechtlichen Rahmen: der BBS01B in 250 W. Das ist eine Tatsache, die in den meisten Vergleichen deutlich mehr Gewicht verdient hätte, als sie dort bekommt.
Diese Nuance verdient es, wiederholt zu werden, weil sie in Händlerangeboten oft verloren geht: Der BBS01B existiert in zwei Versionen, die sich bis ins Detail gleichen, und nur eine der beiden erhält dem Fahrrad seinen Status. Das Gehäuse ist identisch, der Einbau ebenso, und das Nennleistungs-Etikett ist das einzige Element, das ein Pedelec von einem nicht zugelassenen Kleinkraftrad unterscheidet. Prüfen Sie diesen Hinweis im Angebot vor der Bestellung: Er lässt sich nachträglich nicht korrigieren.
Was das Überschreiten der Grenze bedeutet
Ein Fahrzeug, das diese Grenzen überschreitet, ist nicht „ein etwas zu starkes Fahrrad": Es fällt in die Kategorie der Kleinkrafträder. In der Praxis bedeutet das eine Betriebserlaubnis, eine Zulassung, eine angepasste Versicherung, einen zugelassenen Helm und keinen Zugang zu Radverkehrsanlagen. Bei einem als Kit umgebauten Fahrrad ist diese Zulassung ein Hindernislauf.
Der Punkt, den man zu spät entdeckt
Im Schadensfall prüft der Versicherer die Konformität des Fahrzeugs. Ein motorisiertes Fahrrad oberhalb der Schwellenwerte, nicht angemeldet, riskiert eine Ablehnung der Leistung — selbst wenn der Unfall nichts mit der Motorleistung zu tun hat. Dies ist keine Rechtsberatung: Es ist der Grund, warum diese Frage vor dem Kauf des Kits zu klären ist, nicht danach.
Begrenzen, entdrosseln, umprogrammieren
Ein Bafang-Display erlaubt es, die Abschaltgeschwindigkeit der Unterstützung und die Unterstützungsstufen zu ändern. Diese Manipulation ändert nicht die Nennleistung des Motors: Sie macht einen nicht konformen Motor nicht konform, und sie macht einen konformen Motor nicht konform.
Das Thema der vollständigen Umprogrammierung — was sie erlaubt, was sie kostet — wird behandelt in offene Firmware auf Bafang-Motoren.
Drei häufige Verwechslungen
„Nennleistung" ist nicht „Spitzenleistung". Der Gesetzestext bezieht sich auf die Nenndauerleistung, jene, die der Motor dauerhaft halten kann. Ein Motor mit 250 W Nennleistung entwickelt am Berg kurzzeitig mehr, ohne die Kategorie zu verlassen: Das ist vorgesehen, kein Umgehungstrick.
Ein begrenzter Motor ist kein konformer Motor. Die Abschaltgeschwindigkeit eines 750-W-Kits auf 25 km/h einzustellen, ändert weder das Etikett noch die Fahrzeugkategorie. Die Konformität liest man am Merkmal des Motors ab, nicht an einer Display-Einstellung.
Der Gasgriff führt aus dem rechtlichen Rahmen heraus. Viele Kits werden mit einem Daumengasgriff geliefert, der das Fahrrad ohne Treten bewegt. Ihn einfach anzuschließen genügt, um dem Fahrrad seinen Status zu nehmen, selbst bei einem sonst vollständig konformen 250-W-Aufbau.
Wie Sie in Kenntnis der Sachlage wählen
- Städtischer Einsatz, auf öffentlichen Straßen, mit Radwegen: Die einzig konsequente Option ist der BBS01B mit 250 W, abgeregelt auf 25 km/h.
- Privater Einsatz, auf geschlossenem Gelände: Die anderen Motoren werden zur Option, mit einem Gedanken an die Versicherung.
- Gemischter Einsatz: der häufigste und unangenehmste Fall. Besser, ihn vor der Bestellung ins Auge zu fassen als nach der ersten Begegnung mit einer Kontrolle.
Für den Rest der Entscheidung fügt Welchen Bafang-Motor je nach Einsatz wählen dieses Kriterium in die übrigen ein.
Häufige Fragen
Ist ein auf 25 km/h begrenztes 750-W-Kit legal?
Nein. Die europäische Verordnung setzt zwei kumulative Bedingungen: eine Nenndauerleistung von höchstens 250 W und eine Unterstützung, die bei 25 km/h abschaltet. Die Höchstgeschwindigkeit eines 750-W-Motors zu begrenzen, ändert nicht seine Nennleistung und bringt ihn deshalb nicht in die Kategorie.
Was wird aus einem mit einem BBSHD ausgestatteten Fahrrad vor dem Gesetz?
Es fällt in die Kategorie Kleinkraftrad, mit den entsprechenden Pflichten: Betriebserlaubnis, Zulassung, Versicherung, zugelassener Helm und keine Nutzung von Radwegen und Grünwegen.
Darf ich mit einem nicht konformen Motor auf Privatgelände fahren?
Privatgelände, das für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist, fällt nicht unter die Straßenverkehrsordnung. Versicherung des Fahrzeugs und Haftung im Schadensfall bleiben jedoch Fragen, die vorab mit Ihrer Versicherung zu klären sind, nicht danach.


